Laut dem Verband der Schweizer Automobilimporteure machten wiederaufladbare Fahrzeuge, seien es Hybrid- oder 100 % Elektrofahrzeuge, im Jahr 2024 fast ein Drittel der Neuzulassungen in der Westschweiz aus. Eine beachtliche Zahl, die jedoch eine Stagnation im Vergleich zum Vorjahr darstellt.
Um Schweizer Immobilienbesitzer zu motivieren, sich dem Elektroantrieb zuzuwenden und so zur Reduzierung der globalen CO2-Emissionen beizutragen, haben der Bund und die Kantone eine Reihe von Subventionen zur Unterstützung der Installation von Ladeinfrastrukturen eingeführt. Im Folgenden geben wir Ihnen einen Überblick über die Förderungen, auf die Sie Anspruch erheben können, und wie Sie einen Subventionsantrag für eine Ladestation stellen können.
Finanzielle Unterstützung für Ladestationen: Subventionen Kanton für Kanton
Schweizer Immobilienbesitzer können in mehreren Kantonen Subventionen für Ladestationen oder deren Vorinstallation beantragen. Wir haben die angebotenen Hilfen Kanton für Kanton aufgelistet.
Situation der Subventionen für private Ladeinfrastruktur im Kanton Genf
Seit dem 1. Februar 2024 bietet der Kanton Genf Immobilienbesitzern mit mindestens 5 Wohnungen an, bis zu 50 % der Elektroinstallation auf den Parkplätzen zu finanzieren, mit einem degressiven Betrag, dessen Beschreibung wir Ihnen im Folgenden geben. Die finanzielle Unterstützung reicht vom Anschluss an den Stromzähler bis zu den Parkplätzen, einschliesslich der Anschlussarbeiten am Zähler, der Anschaffung und Installation der Infrastruktur.
Beachten Sie unter anderem, dass der Betrag dieser Subvention 20.000 CHF pro ausgerüsteten Parkplatz nicht überschreiten darf und dass die Installation der Ladestationen bereits am Tag nach dem Absenden des Hilfeantrags (mit allen erforderlichen Belegen) beginnen kann. Dieser kann vom Gebäudeeigentümer oder einem Bevollmächtigten über ein Formular eingereicht werden, das auf der Website des Kantons Genf verfügbar ist, wo auch alle Bedingungen für den Erhalt der Subvention aufgeführt sind.
Wie berechnen Sie Ihre Subvention für eine Ladestation in Genf?
Das Hilfssystem in Genf funktioniert nach einer degressiven Berechnung. Für 5 bis 10 Plätze können Sie 500 CHF pro Platz beanspruchen, dann 300 CHF von der 11. bis zur 30. Stelle und schliesslich 250 CHF ab der 31. Stelle.
Angenommen, Ihr Parkplatz hat 45 Stellplätze, würde die Berechnung Ihrer Hilfe wie folgt aussehen:
Situation der Subventionen für private Ladeinfrastruktur im Kanton Waadt
Seit dem 1. Mai 2025 subventioniert der Kanton Waadt die Installation von Ladestationen für Immobilienbesitzer nicht mehr. Er bietet jedoch weiterhin eine Unterstützung für die elektrische Installation für Gebäude mit mindestens drei Parkplätzen (mit Installation der Stufe C1 oder C2 gemäss SIA-Merkblatt 2060), die vor 2021 gebaut wurden.
Diese Subvention, die bis zu 50 % der Installationskosten deckt, kann bis zu 100.000 CHF pro Gebäude betragen. Somit sieht sie einen geringeren Betrag pro Parkplatz als Genf vor, ermöglicht aber die Finanzierung von mehr Plätzen.
Die vom Kanton Waadt für Elektroinstallationen angebotene Hilfe funktioniert nach einem degressiven System, das Folgendes vorsieht:
- 400 CHF pro Platz von der 1. bis zur 20. Stelle,
- 300 CHF pro Platz von der 21. bis zur 30. Stelle
- 200 CHF pro Platz ab der 31. Stelle
Der Subventionsantrag ist auf der speziellen Website des Kantons Waadt einzureichen.
Wie berechnen Sie Ihre Subvention für eine Ladestation im Kanton Waadt?
Angenommen, Ihr Parkplatz hat 45 Stellplätze, würde die Berechnung Ihrer Hilfe wie folgt aussehen:
Situation der Subventionen für private Ladeinfrastruktur im Kanton Neuenburg
Seit dem 1. Juli 2024 hat der Kanton Neuenburg seine Subvention für die Installation von Ladestationen auf alle natürlichen und juristischen Personen, Gemeinden sowie bestimmte öffentlich-rechtliche Einrichtungen ausgeweitet. Sogar Mieter, die mit Zustimmung eines berechtigten Eigentümers in die Installation einer Ladestation investieren, können davon profitieren.
Diese finanzielle Unterstützung für Ladestationen beläuft sich auf 800 CHF pro installierter Ladestation. Der Antrag muss nach Abschluss der Arbeiten eingereicht werden, sobald der Sicherheitsbericht der Installation erstellt wurde, der die Einhaltung der Verordnung über elektrische Niederspannungsanlagen (NIV) bescheinigt. Der Subventionsantrag muss spätestens 6 Monate nach dem Datum des Abschlusses der Arbeiten auf der Website des Kantons Neuenburg gestellt werden.
Subventionen für private Ladeinfrastruktur im Kanton Bern
Bern sieht eine Subvention für die sogenannte „Basisinfrastruktur“ zum Laden von Elektrofahrzeugen in Tiefgaragen (oder Garagen) vor, die vor 2023 eine baurechtliche Bewilligung erhalten haben. Die Basisinfrastruktur umfasst unter anderem den Netzanschluss, die elektrische Verteilung (Flachkabel oder Stromschiene) und die Kommunikationsinfrastruktur, entsprechend dem Ausstattungsgrad C1 «Power to garage/parking» des SIA-Merkblatts 2060.
Um für diese Subvention von 250 CHF pro Stellplatz in Frage zu kommen, müssen Tiefgaragen mindestens 10 Parkplätze umfassen. Die von Bern vorgesehene Hilfe deckt bis zu 35 % der Gesamtkosten der Installation und wird nach 200.000 CHF degressiv.
Für Ihren Subventionsantrag und weitere Informationen zu dieser Subvention für Ladestationen für Elektroautos besuchen Sie die spezielle Seite des Kantons Bern.
Subventionen für private Ladeinfrastruktur im Kanton Zürich
Wie die Mehrheit der Kantone sieht Zürich keine Subventionen mehr für die Installation einer Ladestation vor, bietet aber eine Unterstützung für den Ausbau der Basisinfrastruktur für Elektrofahrzeuge für Immobilienbesitzer an. Dies umfasst Versorgungsleitungen, Verteilung und Lastmanagementsysteme.
Um von dieser Subvention zu profitieren, muss der Ausbaustandard C1 gemäss SIA-Merkblatt 2060 erreicht werden. Nur Gebäude, die 2023 oder früher gebaut wurden, sind betroffen. Die Subvention funktioniert gemäss folgender Staffelung:
- Bis zu 15 Parkplätze: 500 CHF pro Platz
- Über 15 Parkplätze: 300 CHF pro Platz
Für weitere Informationen und um einen Finanzierungsantrag für eine Ladestation für Unternehmen oder Immobilienbesitzer einzureichen, besuchen Sie die Website des Kantons Zürich.
Wie berechnen Sie Ihre Subvention für eine Ladestation im Kanton Zürich?
Angenommen, Ihr Parkplatz hat 45 Stellplätze, würde die Berechnung Ihrer Hilfe wie folgt aussehen:
Subventionen für private Ladeinfrastruktur im Kanton Basel
Von Juli 2024 bis Ende 2030 bietet der Kanton Basel eine Finanzierung von 60 % für Basisanlagen an, die auf die Installation von Ladestationen der Stufe C1 oder C2 in Parkhäusern ohne öffentlichen Zugang abzielen. Die Subvention kann bis zu 1.300 CHF pro Ladestation betragen.
Die Subvention umfasst unter anderem die Installation einschliesslich Durchbrüchen und Kernbohrungen, das Lastmanagement, die Installation eines Stromzählers und Tiefbauarbeiten.
Subventionen für private Ladeinfrastruktur: Die zusammenfassende Tabelle
| Kanton | Betrag für max. 10 Plätze | Betrag nach 30 Plätzen | Ladestation inklusive? | Max. Subvention |
|---|---|---|---|---|
| Genf | 500/Platz | 250/Platz | Nein | 20.000 CHF |
| Waadt | 400/Platz | 200/Platz | Nein | 100.000 CHF |
| Neuenburg | 800/Platz | 800/Platz | Ja | / |
| Bern | 250/Platz | 250/Platz | Nein | Degressiv ab 200.000 CHF |
| Zürich | 500/Platz | 300/Platz | Nein | / |
Subventionen für die private Ladeinfrastruktur in den anderen Schweizer Kantonen
Einige Kantone haben keine oder keine weiteren Subventionsprogramme für die Installation von Elektroladestationen. Hier sind sie:
- Das Wallis: Förderprogramm im September 2022 beendet
- Der Kanton Freiburg: Kontingent Anfang 2023 erreicht
- Der Jura: Die Subvention für Ladestationen ist nicht Teil des Gebäudeprogramms 2025.
Wie Sie Ihren Subventionsantrag für eine Ladestation vorbereiten
Hier sind unsere Tipps, wie Sie Ihr Dossier richtig vorbereiten und sicherstellen, dass Sie die Subventionen erhalten:
- ✅ Stellen Sie ein lückenloses Dossier zusammen: Sparen Sie nicht an Details.
- ✅ Füllen Sie die technischen Erklärungen korrekt aus, einschliesslich der Gutachten. Die Beratungsphase kann ebenfalls von den Kantonen finanziert werden.
- ✅ Reichen Sie den Antrag vor der Installation ein.
- ✅ Achten Sie darauf, dass die Fristen eingehalten werden.
Subventionen für Ladestationen: Häufig gestellte Fragen
Gibt es Subventionen für die Installation von Ladestationen in der Schweiz?
Ja, mehrere Schweizer Kantone und Gemeinden bieten finanzielle Unterstützung für die Installation von Ladestationen an, insbesondere für Mehrfamilienhäuser oder Unternehmen.
Welche Bedingungen müssen für eine Subvention erfüllt sein?
Die Bedingungen variieren je nach Region, aber im Allgemeinen muss die Installation von einem Fachmann durchgeführt werden und die geltenden Normen (z. B. NIV, kollektive Planung bei Gebäuden) einhalten.
Wo kann man einen Subventionsantrag stellen?
Anträge werden in der Regel beim Kanton, der Gemeinde oder über Programme wie ProKilowatt gestellt.

